Jedermannsrecht in Norwegen mit Tipps zum wild campen

Informationen zum Jedermannsrecht in Norwegen

Allgemein

  • Das Jedermannsrecht ist ein Gewohnheitsrecht
  • Es wurde 1957 auch im Gesetz verankert
  • Es gilt für alle die mit Muskelkraft unterwegs sind
  • Motorisierte Themen fallen in das Verkehrsrecht
  • Es regelt wie sich Einheimische und Gäste in Norwegen und seiner Natur verhalten müssen
  • Es regelt den Unterschied zwischem kultiviertem und unkultiviertem Land
  • Unter https://www.miljodirektoratet.no/ findet ihr viele Details, auch Anmeldungen usw.

Am Ende ist es so, dass man sich einfach nur anständige Gäste verhält. Müll wegräumen, achtsam mit der Natur umgehen, nichts kaputt machen und Privatsphären beachten. Die Norweger sind ein sehr freundliches Volk und das soll uns gegenüber so bleiben.

Ich habe mehrfach festgestellt, dass das Jedermannsrecht und Verkehrsrecht oft zusammen gewürfelt werden und tatsächlich liegen die an einigen Punkten nah beisammen, aber eben nicht überall. Daher werde ich das mit einflechten. Auch gibt es Unterschiede zum Jedermannsrecht in Schweden. Ich werde das alles in den einzelnen Punkten aufklären.

Jedermannsrecht bitte beachten

Grundsätzlich gilt: Das Camping boomt und überall trifft man vom Zelt bis Wohnmobil die unterschiedlichsten Reisenden. Leider halten sich nicht alle an Regeln und meist gilt: Wie man es in den Wald hinein ruft… So werden wegen Müll. Lärm und Kackhaufen immer mehr Stellplätze zu gemacht. Haltet euch bitte zumindest an die simplen Regeln. Nix kaputt machen und so hinterlassen, wie man es vor findet. Wir wollen das Jedermannsrecht ja alle noch lange nutzen dürfen!

 

Regeln Jedermannsrecht  für unkultiviertes Land

Das ist natürliches Land, das in keinster Weise von Menschen bewirtschaftet wird. Dazu zählen Wald, Wiesen, große Flächen, Ufer usw. Wird irgendwo die Natur auch nur für das Grasen von Weidevieh oder ähnliches genutzt, ist es kultiviert.

Wichtig: Immer auf Schilder und Informationen achten. Diese sind unbedingt einzuhalten!

Was darf man im unkultiviertem Land und was nicht.

  • Ihr habt ein allgemeines Betretungsrecht auf Muskelbasis. Also Wandern, Skitouren, Kanu, Nordic Walking, Laufen usw. sind erlaubt. Also alles, womit ihr euch per Muskelkraft fortbewegt.
  • Einschränkung: Mit Pferd, Rad und Schlitten muss man vorrangig vorhandene Pfade, Wege und Straßen nutzen. Nur im Bergland könnt ihr euch frei bewegen.
  • Ihr dürft am Meer, Fjorden und Seen Schwimmen und mit nicht motorisierten Booten fahren.
  • Ihr dürft 48h wild campen oder euch für Aktivitäten aufhalten, solange ihr Niemanden stört, euch 150m von jedweden Gebäuden fernhaltet, alles wieder sauber verlasst und nichts kaputt macht.
  • Im Winter bei Schnee und gefrorenem Boden dürft ihr auch kultiviertes Land betreten, außer bei Gebäuden, umzäunten Gelände, Parks usw. Haltet hier die 150m ebenfalls ein.
  • Ihr dürft für den Eigenbedarf Beeren, Pilze und Blumen pflücken. Nüsse nur für den sofortigen Verzehr. Ausgenommen Pflanzen die unter Naturschutz stehen und vor allem die Moltebeeren dürfen in den nördlichen Regionen nicht gepflückt werden und in den anderen auch nur zum sofortigen Verzehr.
  • Ihr dürft Totholz vom Boden sammeln
  • Ihr dürft für den Eigenbedarf im Salzwasser angeln und kleine Mengen ausführen. Wer im Süßwasser angeln will, braucht ab dem 16. Lebensjahr eine Erlaubnis. Macht euch da bitte vorher kundig, wie die aktuellen Regeln zum Fischen sind.
  • Mit Motorisierten Fahrzeugen dürft ihr auf Straßen und zugelassenen Wegen fahren. Achtet auf Verkehrsschilder!
  • Ihr dürft an Straßenrändern parken und auch einen Hänger abstellen, solange ihr nichts beschädigt oder den Verkehr stört.
  • Wenn ihr euer Auto ordnungsgemäß parkt, dürft ihr daneben auf dem unkultivierten Bereich zelten
  • Ihr dürft auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen im unkultivierten Land übernachten, solange ihr euch an dortige Vorschriften haltet und alles so verlasst, wie ihr es vorgefunden habt.

 

https://www.regjeringen.no/no/dokumenter/t-307-/id475481/ Auszug aus Punkt 3.2.6.

  • Das Open Air Act befasst sich nicht direkt mit Wohnwagen oder Reisemobilen. Wie oben unter 3.2.5 ausgeführt, dürfen Fahrzeuge gemäß § 4 des Open-Air-Gesetzes entlang der Straßen parken. Bei Privatstraßen ist dies zulässig, es sei denn, der Grundbesitzer hat dies untersagt, und auf öffentlichen Straßen, wenn dies keine nennenswerten Schäden oder Unannehmlichkeiten verursacht. Es wurde davon ausgegangen, dass diese Bestimmungen auch für Reisemobile, Wohnwagen und dergleichen gelten und auch, wenn diese Fahrzeuge im Zusammenhang mit der Unterbringung abgestellt werden.

 

Was darf man beim Jedermannsrecht im unkultiviertem Land nicht

  • Etwas zerstören, seien es Pflanzen, Natur oder auch Wege. Das gilt besonders für Brennholz, da man nur Totholz sammeln darf.
  • Zwischen dem 15. April und dem 15. September dürft ihr kein Feuer machen. Es kann gut sein, dass dieses bei Bedarf ausgeweitet wird.
  • Moltebeeren in den nördlichen Regionen sammeln und in den anderen nur zum Sofortverzehr.
  • Ihr dürft nicht im 150m Radius von Häusern, Siedlungen, Scheunen usw., wild campen
  • Ihr dürft unkultiviertes Land nicht außerhalb von Straßen und genehmigten Wegen befahren oder dort campen.
  • Ihr dürft im Süßwasser nicht ohne Genehmigung angeln, wenn ihr über 15 seid.
  • Ihr dürft nicht jagen

 

Was darf man im kultiviertem Land und was nicht?

Grundsätzlich gelten die Regeln auch für das kultivierte Land, mit einer großen Ausnahme. Ihr dürft Privatgelände nicht ohne die Zustimmung des Besitzers betreten. Im Winter ist das zwar leicht gelockert und man darf bei Schnee und gefrorenen Boden drauf, aber nicht direkt zu Scheunen, Häusern, Gärten und umzäuntes Land. Auch für das Befahren mit Auto, Motorrad usw. braucht es die Erlaubnis. Das ist beim Jedermannsrecht auch der große Unterschied zu Schweden.

Auch hat der Eigentümer das Recht, das Befahren, Parken,  Campen und Übernachten zu untersagen. Dazu reichen bereits einfache Hinweise auf Papier, selbst gebauten Schildern usw. Es müssen KEINE offiziellen Schilder sein. Man hört zwar immer wieder, dass Campingplatzbesitzer das nutzen, um die Wohnwägen die Möglichkeit der Übernachtung zu nehmen, damit sie bei ihnen zahlen, aber wer im Urlaub kann das prüfen.

 

 Video zum Jedermannsrecht

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